Datenschutz
Gemäß dem zweiten Artikel "Sachlicher Anwendungsbereich" Absatz 2c der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) findet diese Verordnung keine Anwendung auf unseren privaten Freundeskreis!
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...] durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,